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178 muss, eine Steuer, dereń Ziffer von dem Ssandjak bestimmt wird, der seinerseits nach Gutdiinken den auf der Steuerliste angegebenen Betrag erhóht, und den der Araber, ohne ein Wort verlieren zu diirfen, zahlen muss. Ausserdem erhalt der Ssandjak ais Gebiihr fur die Steuererhebung einen Piaster fur jeden Thaler Steuer, d. h. ungefahr 5 °/0, die in seine Tasche fliessen, ganz zu schweigen von den Geschenken und anderen Forderungen, die er sich erlauben darf und die stets vollstandig befriedigt werden mtissen. Wenn der Eingeborene irgend eine von diesen Abgaben nicht zahlte, so klagte man ihn irgend eines jYerbrechens an, und er wie seine Familie sahen sich jeder móglichen Verfolgung ausgesetzt. Sich iiber diese Erpressungen zu beklagen war gefahrlich und fur alle Falle iiberfltissig, da die ganze Verwaltungsmaschine von der gleichen Korruption angefressen war; man konnte also nichts thun, ais schweigen.

Wenn die Zeit der Steuererhebung herankam, besuchte der Ssandjak seinen Chef oder Gouverneur, um sich das lukrative Amt eines Steuererhebers iibertragen zu lassen. Natiirlich musste er, um sein Spiel zu gewinnen, sich mit einem unwiderstehlichen Argument versehen, was bisweilen einen baren Wert von mehreren Tausend Thalern besass. Wenn der Steuererheber im Laufe des Jahres die Beute, die er wahrend seiner letzten Rundreise gemacht, in Ausschweifungen durchgebracht hatte, setzte er trotzdem das gleiche Leben fort und machte Schulden bei dem Schnapshandler, dem Lieferanten, in iibelberuchtigten Hausern und uberall, wo man ihm Kredit auf seine nachste Ernte gewahrte. Ausser diesem direkten Tribut oder dieser Steuer hatte der Eingeborene noch andere Kontributionen zu zahlen und wurde mit den vielfachsten Reąuisitionen, namentlich an Menschen, heimgesućht. Alle Arbeiter, welche zu óffentlichen Zwecken herangezogen witrden, und den grdssten Teil der Truppen hatten die Eingeborenen zu stellen. Dieser Frohndienst wurde in geradezu gehassiger Weise ausgedehnt. Ebensoviel Arme, wie die Regierung nalim, fehlten dem Hauptling des Stammes oder des

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