Sudan Archive

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ternationalism“ zu ſchützen und vor allem dafür zu forgen, daß british influence paramount“ bleibe, zwang ihn und die Londoner Regierung, den etwas ungewöhnlichen Ausweg des Kondomini— ums zu wählen, das heißt der „Ausübung ſouveräner Rechte durch die Königin von England in Verbindung mit dem Khedive“ Gb. II, 116) — der den Sudan nur zweimal beſuchen durfte —. Um dieſen Anſpruch vor der Welt zu begründen, war es, der erſte und wichtigſte Punkt, einen ‚valid title‘ hierfür zu finden, und dieſer ‚valid title‘ war jetzt natürlich, das Recht der Eroberung.“ „Es iſt wahr, daß der Sultan einige Worte von wirkungsloſem Proteſt murmelte“ (ib. II, 118); man verſicherte deshalb feinem Vertreter in Agypten Muchtar Paſcha, die Rechte des Sultans würden durch das Arrangement nicht beeinträchtigt. „Don den Mächten erfolgte nirgends ernſter Widerſtand.“ Leider! Sie hatten ſeiner Verſicherung getraut, daß der freie Handel im Sudan den An— gehörigen aller Nationen offen ſtehen ſolle. Dieſe Konzeſſion wurde aber illuſoriſch gemacht durch die höchſt willkürlichen Verfügungen des engliſchen Generalgouverneurs, mit denen er den Handel be ſchränkte und unerwünſchte Konkurrenz ausſchloß. Im übrigen er⸗ klärt Cromer mit zyniſcher Offenheit (II, 118), daß niemand (von den Mächten) vorbereitet geweſen ſei, gegen den Stachel zu löcken; ein ſimpler platoniſcher Proteſt würde nur unnötige Aufregung ver— urſacht haben, aber natürlich wirkungslos geblieben fein. Il faut la guerre ou se taire“ hatte ein franzöſiſcher Diplomat (Wadding— ton) einmal geſagt'.

1 Siehe Anhang.

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