tät angemaßt, die fich felbft über die des Khedive ftellte Bemme—
len, LEgypte I, 216). Da fie unter dem Schutz der Mächte
ſtanden, ſo waren ſie de facto eine abſolut unabhängige Behörde,
und als folche Cromer ein Dorn im Auge. Im Bewußtſein ihrer
Unantaſtbarkeit hatten ſie es mehrfach gewagt, den Zorn des All—
gewaltigen zu erregen durch ſcharfes Auftreten gegen die Regierung,
zuletzt im Jahre 1896, wo der franzöſiſche und ruſſiſche Direktor
der Schuldenkaſſe ihren deutſchen und engliſchen Kollegen verklagt
hatten, weil fie der Regierung für den Dongolafeldzug 500 000
ägypt. Pfund zur Verfügung geſtellt hatten. Im Laufe der fol—
genden Jahre war es zwar gelungen, die Richter der kleineren
europäiſchen Staaten allmählich in engliſches Fahrwaſſer zu brin—
gen, aber das ceterum censeo über ihr Schickſal ſtand bei Cro⸗
mer längſt feſtt. In feinem dickleibigen Jahresbericht für 1905
rückte er mit den Vorſchlägen heraus, wie er ſich die Abſchaffung
der Tribunaux mixtes ſamt Konſulargerichtsbarkeit und ihre
Erſetzung durch eine geſetzgebende Körperſchaft dachte. Über die Mängel der Tribunaux mixtes und der Kapitulationen? waren
ſich wohl alle anſtändigen Europäer einig, aber ebenſo einig auch
darüber, daß ihr Erſatz durch neue Inſtitutionen, die von Eng—
ländern beherrſcht wären, ungenügend, ja gefährlich ſei, da man
Drei Jahre nach Cromers Abgang wurde das Mandat der inter— nationalen Gerichtshöfe durch Dekret vom 30. Januar 1910, auf wei⸗ tere fünf Jahre, bis 1914, und dann noch einmal auf ein Jahr ver—
längert.
2 Er ſcheute ſich nicht, feinen Haß gegen die Kapitulationen Luft zu machen in Ausdrücken, wie (Report, 1904, S. 53): the régime of the capitulations tends to the demoralization of the country.
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