Sudan Archive

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gab feinen zwanzigjährigen Widerſtand gegen die Angliſierung Agyptens definitiv auf, denn England ſchenkte ihm Marokko, was ihm nicht gehörte, in vollem Bewußtſein der verhängnisvollen Verwicklungen, die aus dieſem Dangergeſchenk mit Deutſchland entſtehen mußten (Dicey, 121). Solche Politik war früher in England nicht beliebt geweſen; noch zwanzig Jahre vorher hatte Lord Granville geſagt: „We had no right to give away that which did not belong to us“ (Cromer II, 56). Aber dieſes Mei⸗ ſterſtück der engliſchen Staatskunſt machte Cromer die Bahn frei zur Ausführung feines Planes der Umwandlung Agyptens in eine engliſche Kolonie oder Protektorat. Eine zweite Periode energiſcher Angliſierung der Verwaltung ſetzte ein. Als Haupthindernis der ſelben war der Fluch des „Internationalismus“ geblieben. Mit dieſem Ausdruck bezeichnete Cromer die früher erworbenen Rechte der Europäer zur Sicherſtellung ihrer Intereſſen, jetzt der letzte Schutzwall gegen engliſche Willkür, nämlich die drei Inſtitu—⸗ tionen der internationalen Schuldenverwaltung, der gemiſchten Gerichtshöfe und der Kapitulationen.

Wie Cromer noch im gleichen Jahre 1904 die Staatsſchulden⸗ verwaltung matt ſetzte, iſt ſchon oben mitgeteilt worden. Schwerer beizukommen war den gemiſchten Gerichtshöfen (Tribunaux mix⸗ tes), einer von Nubar Paſcha aus dem Jahre 1876 herſtammen— den Inſtitution zur Entſcheidung von Streitigkeiten zwiſchen Eu— ropäern verſchiedener Nationalität und Europäern und Eingebo— renen. Dieſe Gerichtshöfe waren ganz unabhängig von der ägyp— tiſchen Regierung und hatten ſich allmählich eine Art Souveräni— 28

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