Sudan Archive

gab feinen zwanzigjährigen Widerſtand gegen die Angliſierung

Agyptens definitiv auf, denn England ſchenkte ihm Marokko, was

ihm nicht gehörte, in vollem Bewußtſein der verhängnisvollen

Verwicklungen, die aus dieſem Dangergeſchenk mit Deutſchland

entſtehen mußten (Dicey, 121). Solche Politik war früher in

England nicht beliebt geweſen; noch zwanzig Jahre vorher hatte

Lord Granville geſagt: „We had no right to give away that

which did not belong to us“ (Cromer II, 56). Aber dieſes Mei⸗

ſterſtück der engliſchen Staatskunſt machte Cromer die Bahn frei

zur Ausführung feines Planes der Umwandlung Agyptens in eine

engliſche Kolonie oder Protektorat. Eine zweite Periode energiſcher

Angliſierung der Verwaltung ſetzte ein. Als Haupthindernis der

ſelben war der Fluch des „Internationalismus“ geblieben. Mit

dieſem Ausdruck bezeichnete Cromer die früher erworbenen Rechte

der Europäer zur Sicherſtellung ihrer Intereſſen, jetzt der letzte

Schutzwall gegen engliſche Willkür, nämlich die drei Inſtitu—⸗

tionen der internationalen Schuldenverwaltung, der gemiſchten

Gerichtshöfe und der Kapitulationen.

Wie Cromer noch im gleichen Jahre 1904 die Staatsſchulden⸗

verwaltung matt ſetzte, iſt ſchon oben mitgeteilt worden. Schwerer

beizukommen war den gemiſchten Gerichtshöfen (Tribunaux mix⸗

tes), einer von Nubar Paſcha aus dem Jahre 1876 herſtammen—

den Inſtitution zur Entſcheidung von Streitigkeiten zwiſchen Eu—

ropäern verſchiedener Nationalität und Europäern und Eingebo—

renen. Dieſe Gerichtshöfe waren ganz unabhängig von der ägyp—

tiſchen Regierung und hatten ſich allmählich eine Art Souveräni—

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