Facsimile · p. 172
152 dass die Eingekerkerten meine Unterthanen sind, meine Milde und mein Mitleid nicht, dass sie langer irri Gefangnis bleiben, ais sie verdienen; und ich will sie also mit Mitleid behandeln.
Im Falle von Streitigkeiten zwischen der ansassigen und der beduinischen Bevólkerung oder zwischen Beduinen unter einander haben Sie die Schuldigen unverziiglich zu bestrafen.
Wenn Sie einen Schech oder einen Notabeln rufen lassen, und er sich zu kommen weigert, so sollen Sie, da diese Weigerung seinerseits unziemlich gegen die Obrigkeit ist, und diese so gezwungen ist, wegen seiner Weigerung ihn mit Gewalt zu holen, einen derartigen Fali ais einen Akt der Empórung betrachten und ihn mit Gewalt holen lassen.
Obwohl es mit Riicksicht auf die Gnadenbeweise, die ich den Bewohnern des Landes durch Verminderung der Steuern, Beseitigung der Frohnden, durch Verhinderung der Plackereien und Ungerechtigkeiten nicht notwendig erscheint, dort Truppen zu unterhalten, weil die Einwohner behufs Beschiitzung ihres Eigentums notwendigerweise gezwungen sein werden, sich gegen jeden Angreifer zu verteidigen, um nicht der Gefahr, ruiniert zu werden, sich auszusetzen, habe ich trotzdem eine geniigende Anzahl Regimenter an den verschiedenen Punkten belassen. Seien Sie also auf Ihrer Hut, jedweden Angriff zuriickzuweisen, und wenn es notwendig sein sollte, dass die Provinzen sich gegenseitig Beistand leisten, so thuen Sie es, damit keiner der unter Ihrer Leitung stehenden Teile einen Schaden erleide.
Da die Kanonen, welche sich im Ssudan befinden, schweres Geschiitz sind, welches man weder im Gebirge noch im Sande transportieren kann und das darum von keinem Ntitzen ist, weil die Kanonen nur dann ntitzlich sind, wenn sie von einem Ort zum andern geschafft werden kónnen, und in Erwagung des Umstandes, dass die Kanonen im Ssudan nicht dieser Art sind, habe ich be* fohlen, dass man sie zum Teil .zertriimmern und die tibrigen zusammenbringen soli.