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143 E rlass Sr. H oheit des Vizekónigs an die neuen Gouverneure der fiinf Provinzen des Ssudan: Ssennar, Kordofan, Taka, Berber und Dongo la.
(Uebersetzung aus dem Arabischen.)
Chartum, den 26. Januar 1857.
Sie haben vernommen, was mein Herz bewegt und wie sehr ich mich um das Gedeihen des Landes und um das Wohlergehen seiner Bevdlkerung bekiimmere. Sie kennen auch mein eifriges Bemiihen um die richtige Wiirdigung der Mittel, welche ihr Gltick hervorbringen und sie vor den Plackereien schiitzen sollen, damit sie nach Beseitigung aller Ungerechtigkeit und des Missbrauchs der Amtsgewalt zu einer moglichst gliicklichen Lagę gelangen kann.
Ais ich mich nach den Provinzen des Ssudan begab und das Elend kennen leinte, in welches sie infolge der iibermassigen Steuerlasten, die auf den Ssakijen1) und den Landereien ruhten, versunken waren, ganz abgesehen von den Frohndiensten, den riickstandigen Steuerforderungen u. s. w., habe ich aus Griinden der Gerechtigkeit beschlossen, dieses ganze System aufzugeben, und es ist mein Wille, dass die Steuern fortan nach dem Vermógen der Bevdlkerung verteilt werden, damit die Furcht verschwinde, und das Land gedeihe, und niemand mehr Grund zur Klage und Auswanderung habe. Bei meiner Ankunft in Berber habe ich die Schechs und die Einwohner gefragt, welche Massregeln ihre Rułie sichern kónnten und was sie an Steuern zu zahlen vermóchten, ohne gedruckt zu werden. Sie antworteten mir mit dem Verlangen, dass jede Ssakije mit 250 Piastem besteuert werden mdchte. Da aber meine Liebe zu meinem Volke ihm das grósstmóglichste Wohlergehen zuteil werden lassen will, und ich bestrebt bin, seine Zuneigung zu gewinnen, und damit es sich mit seinem eigenen Wohlergehen beschaftigen kann, und da ich ausserdem denen, welche ausgewandert sind, jede Besorgnis vor *) Eine Wasserhebemaschine, welche von Tieren in Bewegung gesetzt wird.