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20 frei , sie nach eigenem Ermessen einzuberufen , zu vertagen , zu schließen und aufzulösen . Um der sich daraus ergebenden Gefahr vorzubeugen , wurden in verschiedenen Kolonien Gesetze angenommen , durch welche die Einberufung der Assembly inner¬ halb bestimmer Zeiträume vorgesehen wurde , aber die Krone ratifizierte dieselben nicht , da sie in ihnen eine Schwächung ihrer Gewalt gegenüber den Kolonien sah . Der „ Rat " , der in Massa¬ chusetts aus 28 Mitgliedern , sonst gewöhnlich aus 12 bestand , hätte eine große Rolle spielen und den demokratischen Tendenzen der Assembly entgegenwirken können , wenn die Regierung , der die Ernennung der Mitglieder zustand , für ihn die richtigen Per¬ sonen d . h . entweder solche von Rang und Besitz oder von be¬ sonderen Kenntnissen gewählt hätte , aber das geschah fast nie¬ mals und nirgends . Die Aufgabe des „ Rats " war eine dreifache : mit dem Gouverneur zusammen in gewissen Sachen ein Beru¬ fungsgericht und (außer in Pennsylvanien ) gewissermaßendas Ober¬ haus des gesetzgebenden Körpers zu bilden und endlich den Gouverneur in Verwaltungssachen mit Rat und Tat zu unter¬ stützen . Aber auch in dieser Hinsicht erfüllte er nicht immer seine Aufgabe ; es kam vielmehr nicht selten zwischen ihm und dem Gouverneur zu Streitigkeiten , die dann bis zum Eintreffen weiterer Weisungen aus England zur Suspension des Rats führten . Er ist von englischen Schriftstellern wiederholt als gewissermaßen ein dem Gouverneur zur Seite stehendes Ministerium bezeichnet worden , aber es ist wohl richtiger , ihn als eine Art Oberhaus aufzufassen , wie er denn auch wie jenes und ebenso vergeblich nach dem Recht strebte , Geldbewilligungsanträge der Assembly , des Unterhauses , amendieren zu können . In der Macht , das zur Führung der Verwaltung erforderliche Geld bewilligen oder ver¬ sagen zu können , lag die Stärke der volkstümlichen , gewählten Assembly . In einigen wenigen Kolonien (Virginien , Maryland und - Nord - Carolina ) war das Budget ein permanentes , aber selbst dort mußte die Assembly fortwährend um Bewilligung für be¬ sondere Zwecke angegangen werden . In den anderen Kolonien wurde das Budget und selbst das Gehalt des Gouverneurs immer nur für 12 Monate bewilligt ; die englische Regierung sträubte sich lange besonders gegen den letzten Punkt und gab erst 1735 offiziell nach , tatsächlich hatte sie dies aber schon lange vorher getan . Nicht zufrieden mit diesem Erfolge , verlangte die Assembly , daß die von ihr bewilligten Gelder für die Verwaltung der Kolonie einer von ihr ernannten Person anvertraut würden ; wie sie überhaupt allmählich die Ernennung fast aller Beamten an sich zu bringen wußte , mit Ausnahme der Richter , deren Ge¬ halt aber auch jährlich bewilligt wurde . Sie konnte sich für dies Verlangen auf die Korruption berufen wie sie z . B . in der königlichen Verwaltung von New -York geherrscht hatte , und setzte es auch durch . „ Die Vertreter des Königs waren , wie ein Engländer über den letzten Kolonialkrieg mit Frankreich be¬ richtet , nur die Korrespondenten der Minister des Königs ; der Krieg wurde durch die Komitees der Assemblies geführt . " Es