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23 einigt und ihnen eine gemeinsame Vertretung gegeben , in der jede der beiden Provinzen eine gleiche Anzahl Abgeordneter hatte . Auch in Canada hatte neben der Nationalitätsfrage die des Geldbewilligungsrechts seitens der Kolonie eine große Rolle gespielt , und erst 1818 war der Assembly das Recht zuerkannt worden , alle Ausgaben für die Zivilverwaltung zu tragen . Bis dahin hatte man in der Beteiligung des Mutterlandes an diesen Ausgaben den besten Schutz für die Interessen , desselben gesehen . Das Zugeständnis der Regierung in diesem Punkt hatte indessen keinen durchgreifenden Erfolg und führte nur zu wenig erfreu¬ lichen Zänkereien zwischen einer zum großen Teil politisch ganz unerzogenen Assembly und Gouverneuren , die vielfach nichts von den kolonialen Sachen verstanden . Lord Durhams Bericht stellte klar die Forderung der Gewährung einer verantwortlichen Re¬ gierung , und die Regierung verstand sich schließlich dazu , dieselbe zu erfüllen . Aber auch hier war das Ergebnis anfänglich ein wenig befriedigendes und noch 1864 konnte ein kanadischer Historiker schreiben , daß wegen der Rassen - und religiösen Ri¬ valitäten des Volks kein Ministerium eine Mehrheit zu finden im¬ stande sei , mit der es arbeiten könne . Schließlich gelang es Gründung der doch , in diesem Jahre eine Koalitions -Regierung zu bilden , um die 0 Kanada " Konföderation von Britisch -Nordamerika herbeizuführen . 1867 schlössen sich Ober -Kanada (seitdem Ontario ) , Unter -Kanada (seitdem Quebec ) , Neu -Braunschweig und Neu -Schottland zur Dominion von Kanada zusammen , denen 1870 Manitoba , das frühere Gebiet der Hudson - Bai -Gesellschaft , Britisch -Columbien und Prinz Edwards -lnsel 1871 resp . 1873 und die nord -west -lichen Territorien (ein kleinerer Teil des Hudson - Bai - Gebiets ) folgten . Die Verfassung von 1867 sieht einen General -Gouver¬ neur als Vertreter des Königs , dem ein „ Geheimer Rat " zur Seite steht , und eine gesetzgebende Versammlung vor , die aus einem aus 81 lebenslänglichen vom General -Gouverneur er¬ nannten Senatoren bestehenden Senat und einem aus jetzt für für je 22 688 Wähler gewählten Abgeordneten bestehenden Unter¬ hause zusammengesetzt ist . Dies Unterhaus zählt augenblicklich 214 Mitgliedern , von denen 65 verfassungsmäßig aus Quebec stammen müssen . Die sieben Provinzen , aus denen die „ Dominion " besteht , haben jede eine besondere Verwaltung und ein besonderes Parlament , mit einem Vize -(Leutnant ) Gouver¬ neur an der Spitze der Exekutive . Sie haben volle Gewalt über ihre eigenen lokalen Angelegenheitenund Einkünfte , vorausgesetzt , daß sie nicht mit der Politik und den Maßregeln der Zentral -Verwaltung kollidieren .

In Australien entwickelten sich die Verhältnisse in ähnlicher Australien . Weise wie in Kanada , nur daß dort der Widerstand der Re -es 'e eung ' gierung gegen die Einführung der verantwortlichen Regierungs -form in den verschiedenenKolonien , ihrer späteren Besiedelung ent¬ sprechend , ein geringerer war . Die erste Expedition , ausschließlich aus Strafgefangenen ( 750 ) und Seesoldaten ( 209 ) bestehend , traf 1788 in Botany -Bay (im jetzigen Neu -Süd -Wales ) ein , wurde

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